Unsere Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend.
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß mit einem von der Gesellschaft nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,57% - gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen - vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57% - gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen - vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenanreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung).
Ist die von der Gesellschaft nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Gesellschaft innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Gesellschaft nicht gegen sich gelten zu lassen.
Hinsichtlich des Objektes ist die Gesellschaft auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.
Die Rivona GmbH nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
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